
Instandsetzung
Wägesysteme Brosius e.K. ist nach § 54 der Mess- und Eichverordnung beim Landesamt für Mess- und Eichwesen RLP gelistet.
Instandsetzung
Wägesysteme Brosius e.K. ist nach § 54 der Mess- und Eichverordnung beim Landesamt für Mess- und Eichwesen RLP gelistet. Wägesysteme Brosius ist somit berechtigt, Instandsetzungen an geeichten Waagen durchzuführen.
Die Instandsetzung ist dem zuständigen Eichamt unverzüglich anzuzeigen und eine neue Eichung zu beantragen. Die Waagen dürfen jedoch bis zum Zeitpunkt der Nacheichung weiterhin als geeichte Waagen verwendet werden. Auf diese Weise bleibt die Gültigkeit der Eichung der Messgeräte erhalten.
Die Beantragung zur Nacheichung beim Landesamt für Mess- und Eichwesen beantragen wir für unsere Kunden sehr gerne.

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